Seit Oktober arbeitet Herr David nun bei uns! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Am 24.11.2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten
Bundesweit ist dann jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Für die in § 23 Absatz 3 aufgeführte Einrichtungen (u.a. Zahnarztpraxen) gelten dabei spezielle Regelungen: