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Historie

1948 ließ sich Zahnarzt Karl-Heinz Petermann aus Danzig als Zahnarzt in Witten, Johannisstraße, in eigener Praxis mit angeschlossenem Dentallabor nieder. Der Wiederaufbau der stark zerstörten Stadt ermöglichte wenige Jahre später den Umzug in größere Praxisräume, Kirchstraße 19 (jetzt Bonhoefferstraße). Der 1964 dazukommende Sohn, Dr. Peter Petermann, veranlasste 1968 die Praxisverlegung in die Ruhrstraße 17, wo die rund 280 qm großen, modernisierten Räumlichkeiten der Doppelpraxis Gelegenheit boten, zusammen mit Aus- und Weiterbildungsassistenten dem kontinuierlich gewachsenen Klientel gerecht zu werden.

15 Jahre später wurde durch einen Praxisneubau in der Wiesenstraße 19 – 21 der Wunsch nach einem noch funktionsgerechteren Umfeld angemessen erfüllt. Die 340 qm große Praxis bietet Patienten, Mitarbeitern und Behandlern gleichermaßen optimale Bedingungen. Praxiseigene Parkmöglichkeiten für Patienten, ein Aufzug und vor allem die ruhige, aber doch zentrale Lage werden als zusätzliche Annehmlichkeiten geschätzt. Als der Seniorchef nach über 50 Jahren beruflicher Tätigkeit (!) aus dem aktiven Dienst ausschied, schlossen sich 1989 Dr. Peter Petermann und Dr. Ralf Peter Kindler aus Duisburg zu einer Gemeinschaftspraxis zusammen, um 1993 Dr. Michael Bantel aus Bochum als dritten gleichberechtigten Partner aufzunehmen. Die generationenübergreifende Gemeinschaftspraxis konnte im Jahr 1998 ihr 50 jähriges Jubiläum feiern.

Seit 1948 sind eine Reihe von Assistentinnen und Assistenten und viele Zahnarzthelferinnen erfolgreich ausgebildet worden. Sie alle haben gelernt, dass Zahnmedizin nicht nur eine Frage der technischen Perfektion, sondern auch im besonderen Maße eine Frage der Hinwendung an den Patienten ist.

Im Jahre 2002 schied Dr. Peter Petermann aus und übergab Dr. Kindler und Dr. Bantel die Praxisleitung.

Die Praxis wird bis zum heutigen Tage von Dr. Kindler und Dr. Bantel mit Unterstützung von vielen helfenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt.

Corona-Virus

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Sehr geehrte Patienten*innen

Am 24.11.2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten

Bundesweit ist dann jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu kontrollieren.

Für die in § 23 Absatz 3 aufgeführte Einrichtungen (u.a. Zahnarztpraxen) gelten dabei spezielle Regelungen:

Für den Zutritt zu Zahnarztpraxen bedeutet dies:
Ihr Praxisteam