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Private- und kassenärztliche Abrechnungen

Unser Team behandelt sowohl Privatpatienten wie auch kassenärztlich versicherte Patienten. Unsere zahnärztliche Abrechnung erfolgt professionell von unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen in der Verwaltung. Die Grundlage für privatversicherte Patienten ist dabei die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte von 2012) und für gesetzlich Versicherte der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen). Besonders bei Implantaten und Füllungen sind wir Ihr kompetenter Partner, damit die Kommunikation mit der Krankenkasse funktioniert.

Bei spezielleren Fragen  zur zahnärztlichen Abrechnung ist unser Abrechnungsteam Frau Bouloubassi, Frau Verhoeven und Frau Lietz für Sie telefonisch  oder persönlich erreichbar.

Wie können wir Ihnen helfen?

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen, oder dem genauen Vorgehen bei einem Eingriff? Brauchen Sie einen Termin für Vorsorge-Untersuchungen, spezielle Eingriffe, oder Beratung? Unser freundliches Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Corona-Virus

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Sehr geehrte Patienten*innen

Am 24.11.2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten

Bundesweit ist dann jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu kontrollieren.

Für die in § 23 Absatz 3 aufgeführte Einrichtungen (u.a. Zahnarztpraxen) gelten dabei spezielle Regelungen:

Für den Zutritt zu Zahnarztpraxen bedeutet dies:
Ihr Praxisteam