Liebe Patienten!
Durch geeignete Schutzausrüstung ist es uns möglich, eine normale Behandlung durchzuführen. Sowohl Sie als Patienten als auch das Behandlungsteam sind geschützt. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Termine.
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Am 24.11.2021 ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten
Bundesweit ist dann jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu kontrollieren.
Für die in § 23 Absatz 3 aufgeführte Einrichtungen (u.a. Zahnarztpraxen) gelten dabei spezielle Regelungen: